Allgemeine Geschäftsbedingungen der nion digital GmbH

Stand Dezember 2021

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) ist die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen der nion digital GmbH, Luise-Ullrich-Straße 20, 80636 München (nachfolgend „nion digital“) und deren Geschäftspartnern (nachfolgend: „Auftraggeber“) in Bezug auf die von nion digital angebotenen Produkte und Leistungen.
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen nion digital und deren Auftraggebern, welche Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, gemeinnützige Vereine, Gesellschaften sowie Stiftungen und Wohlfahrtsverbände sind. Die Angebote der nion digital richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.v. § 13 BGB.
  3. Die Angebote von nion digital erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt, ohne dass nion digital in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und soweit Vertragsbestandteil, als nion digital ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese entfalten auch dann keine Wirkung, wenn nion digital ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.
  4. Individualvereinbarungen zwischen nion digital und dem Auftraggeber nebst zugehöriger Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor und werden sodann durch diese AGB ergänzt. Das Angebot bzw. die Auftragsunterlagen sowie die Rechnung der nion digital gelten ebenfalls als Individualvereinbarungen.
  5. Die Mitarbeiter von nion digital sind nicht befugt, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen. Erfolgen dennoch Änderungen und Ergänzungen dieser AGB durch die Mitarbeiter, werden diese nur wirksam, wenn sie entweder von einer zur Vertretung von nion digital einzelvertretungsberechtigten Person oder mehreren Gesamtvertretern schriftlich bestätigt worden sind.

§ 2 Änderung der AGB

  1. nion digital ist berechtigt diese AGB nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB davon betroffen sind.
  2. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Zum Leistungsumfang von nion digital gehören verschiedene IT-Dienstleistungen und digitale Produkte sowie Visualisierung im Bereich digitaler Medien (nachfolgend: „Leistungen“ oder „Leistungsgegenstände“). Hierzu zählen insbesondere die Erstellung, Implementierung und grafische Gestaltung von Websites, die Entwicklung von Individualsoftware und mobiler Applikationen sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen, wie die Betreuung und Wartung dieser Produkte und die Konfiguration von Hosting-Partnern. Die einzelnen, von nion digital angebotenen Leistungen unterscheiden sich je nach Vertrag und ergeben sich vorrangig aus gesondert abzuschließenden Verträgen nebst diesen gegebenenfalls beigefügten Produkt- bzw. Leistungsbeschreibungen.
  2. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der jeweils gesondert abgeschlossene Vertrag. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch nion digital. Ein hiermit eventuell verbundener Mehraufwand wird nach den in der jeweils gültigen Preisliste veröffentlichten Sätzen von nion digital vergütet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  3. Produkt- bzw. Leistungsbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. stellen keine Garantien dar. Die Übernahme einer Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von nion digital.
  4. nion digital erbringt alle Leistungen nach dem Stand der Technik.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

Ein Vertrag oder eine Vertragsänderung kommen erst zustande, wenn der Auftraggeber das Vertragsangebot von nion digital schriftlich annimmt. Sofern sich aus dem Vertragsangebot nichts anderes ergibt, beträgt die Annahmefrist für den Auftraggeber vier Wochen nach Zugang des Angebots beim Auftraggeber. Eine danach erklärte Annahme stellt ein neues Angebot des Auftraggebers dar, das der schriftlichen Annahme durch nion digital bedarf. Die Vertragsangebote von nion digital sind stets freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber gültig.

§ 5 Termine und Fristen

  1. Angegebene Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, diese sind seitens von nion digital ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. nion digital ist jedoch bemüht, genannte Leistungstermine möglichst genau einzuhalten.
  2. nion digital ist jederzeit zu Teilleistungen berechtigt, wenn diese für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Erbringung der restlichen Leistung sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  3. Eine Leistungsfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses durch den Auftraggeber und gilt als eingehalten, sobald die Fertigstellung gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilt und der entsprechende Leistungsgegenstand dem Auftraggeber zu seiner Verwendung zugänglich gemacht wurde.
  4. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem nion digital durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, vorübergehend an der Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Auftraggeber vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Bestellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
  5. Bei Unmöglichkeit der Leistung oder bei Leistungshindernissen, soweit diese durch höhere Gewalt oder durch sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Dritte) verursacht worden sind, die nion digital nicht zu vertreten hat, ist nion digital berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern solche Ereignisse die Leistung unmöglich machen oder wesentlich erschweren und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist.
  6. Werden nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen zwischen dem Auftraggeber und nion digital vereinbart, die sich auf vertraglich vereinbarte Leistungstermine auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
  7. Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
  8. Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen der Sitz von nion digital der Leistungsort.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung für die Leistungen von nion digital ergibt sich aus dem Vertragsangebot von nion digital sowie den dem Auftraggeber jeweils mitgeteilten Preisen und gilt für den dort aufgeführten Leistungsumfang.
  2. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und ist nach Leistungserbringung und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug fällig. Laufende IT-Dienstleistungen von nion digital werden monatlich jeweils zum ersten Werktag des Monats abgerechnet und sind zu diesem Zeitpunkt ohne Abzug fällig.
  3. Angemessene Aufwendungen und Auslagen (z.B. Fahrtkosten, Spesen, technische Nebenkosten, Materialkosten) werden vom Auftraggeber zusätzlich in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder gegen Einzelnachweis vergütet.
  4. Kosten aus Leistungsverzögerungen und Mehraufwänden, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. durch nicht zur Verfügung gestellte Informationen entstehen, werden vom Auftraggeber getragen.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist durch den Auftraggeber nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  6. nion digital ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat nion digital bei der Leistungserbringung unaufgefordert durch fachkundige Mitarbeiter in der erforderlichen Anzahl zu unterstützen. Insbesondere wird der Auftraggeber einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner bereit steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
  2. Zur Leistungserbringung erforderliche Materialen und Informationen (z.B. Entwürfe, Datenmaterial, Hard- und Software, Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen und Zugangsdaten) werden vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
  3. Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er versichert, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können; insbesondere, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Für die Prüfung der Nutzungsrechte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Sollte der Auftraggeber nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er nion digital von allen Ersatzansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung frei.
  4. Die zur Verfügung gestellten Materialien müssen in den von nion digital benötigten Formen bzw. Formaten und in einwandfreier Qualität vorliegen und mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen. Andernfalls hat der Auftraggeber den hierdurch verursachten Mehraufwand zu erstatten. Eine Haftung für Schäden und Mängel, welche auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen.
  5. Sollte der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erwarteten Umfang erbringen können, weist er unverzüglich darauf hin.

§ 8 Abnahme und sonstige Pflichten des Auftraggebers

  1. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, ist der Auftraggeber zur Abnahme des Leistungsgegenstands durch Erklärung in Textform verpflichtet. Eine Abnahme gilt als erklärt, wenn der Leistungsgegenstand dem Auftraggeber zugänglich gemacht wurde, nion digital dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf diese Abnahmefiktion mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat oder der Auftraggeber bereits mit der Nutzung des Leistungsgegenstands begonnen hat und in diesem Fall mehr als sechs Werktage vergangen sind oder seit der Lieferung mehr als zwölf Werktage vergangen sind und der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines von nion digital angezeigten Mangels, der die Nutzung des Leistungsgegenstands unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
  2. Während der Herstellungsphase ist nion digital berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile des Werks zur Teilabnahme vorzulegen. Entsprechen die einzelnen Bestandteile den vertraglichen Anforderungen, ist der Auftraggeber zur Teilabnahme verpflichtet.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungsgegenstände von nion digital unverzüglich ab Zugänglichmachung fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Auftraggeber testet jeden Leistungsgegenstand gründlich auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, trifft der Auftraggeber angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass der Leistungsgegenstand ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten sollte (z. B. durch Datensicherung, Dokumentation der Softwarenutzung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Leistungsgegenstands sicherzustellen.

§ 9 Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die Leistungsgegenstände sind rechtlich geschützt. Urheber-, Patent- und Markenrechte sowie alle sonstigen Schutzrechte daran einschließlich des Quellcodes sowie an sonstigen Gegenständen, stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich nion digital zu, sofern vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist. Eventuell von nion digital dem Auftraggeber einzuräumende Nutzungsrechte ergeben sich hinsichtlich ihres Umfangs und Zwecks aus dem jeweiligen Vertrag.
  2. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung kann nion digital eventuell zuvor übertragene Nutzungsrechte jederzeit widerrufen. Im Falle eines Widerrufs kann nion digital vom Auftraggeber die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien der Gegenstände und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist. Der Auftraggeber ist im Falle des Widerrufs berechtigt, seinen Datenbestand herauszuverlangen.

§ 10 Sachmängel

  1. Der Leistungsgegenstand hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Er genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Produkten dieser Art übliche Qualität. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.
  2. Verlangt der Auftraggeber wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat nion digital das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Auftraggeber nion digital nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workarounds erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist nion digital unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.
  3. Der Auftraggeber unterstützt nion digital bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, nion digital umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. nion digital kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. nion digital kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Auftraggeber hat für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und nion digital nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zu gewähren.
  4. Die geltenden Fehlerklassen und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag zwischen nion digital und dem Auftraggeber.

§ 11 Rechtsmängel

  1. nion digital gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung des Leistungsgegenstands durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet nion digital dadurch Gewähr, dass sie dem Auftraggeber nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Leistungsgegenstand oder an einem gleichwertigen Leistungsgegenstand verschafft.
  2. Der Auftraggeber unterrichtet nion digital unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an dem Leistungsgegenstand geltend machen. nion digital unterstützt den Auftraggeber bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information.

§ 12 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, haftet nion digital bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet nion digital – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet nion digital, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus § 12 Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden nion digital nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Leistungsgegenstands übernommen wurde und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. nion digital bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Auftraggeber hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.

§ 13 Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist beträgt
    1. bei Sachmängeln für Ansprüche aus Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung des Leistungsgegenstands, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
    2. bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr
    3. bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die Unterlassung der Nutzung des Leistungsgegenstands verlangen kann;
    4. bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
  2. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz gilt § 13 Ziffer 1 nicht.

§ 14 Vertragsbeendigung

Der Auftraggeber ist im Falle der Vertragsbeendigung berechtigt, seinen auf dem Server gespeicherten Datenbestand bis zum Beendigungszeitpunkt zu übernehmen oder an Dritte zu übermitteln. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch nion digital wird nion digital die Daten noch für eine Woche über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus zum Abruf vorhalten. Mit Beendigung des Vertrags bzw. – im Falle einer außerordentlichen Kündigung nach Ablauf des in Satz 2 genannten Zeitraums – ist nion digital zur Löschung der Daten berechtigt. Dies gilt bereits früher, soweit nion digital durch das Vorhalten oder Zugänglichmachen der Inhalte Gefahr läuft, sich einer (straf-)rechtlichen Verfolgung oder Inanspruchnahme Dritter auszusetzen.

§ 15 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. nion digital und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen zugehenden oder bekannt werdenden Informationen die rechtlich geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Diese Informationen werden so verwahrt und gesichert, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
  2. Der Auftraggeber macht diese Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit und verpflichtet sie auf den Geheimnisschutz.
  3. nion digital verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Sofern personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden, hat nion digital mit diesen Dritten einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der diese zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

§ 16 Schulung

  1. Eventuelle Schulungen werden am Sitz von nion digital durchgeführt. Der Auftraggeber kann die Schulung in seinen Räumen durchführen lassen, wenn er die erforderliche technische Ausrüstung stellt.
  2. nion digital kann einen Schulungstermin aus wichtigem Grund absagen. nion digital wird dem Auftraggeber die notwendige Absage eines Termins alsbald mitteilen und Ersatztermine anbieten.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Hiervon unberührt bleiben etwaige Individualabreden, die Vorrang haben.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen der nion digital und dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den der nion digital und dem Auftraggeber einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.